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   LAG Hessen, 30.09.2019 - 16 TaBV 95/19   

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https://dejure.org/2019,50328
LAG Hessen, 30.09.2019 - 16 TaBV 95/19 (https://dejure.org/2019,50328)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.09.2019 - 16 TaBV 95/19 (https://dejure.org/2019,50328)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. September 2019 - 16 TaBV 95/19 (https://dejure.org/2019,50328)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 Absatz 4 BetrVG
    Aus dem Antrag auf Einsetzung eines Wahlvorstands muss sich nicht ergeben, für welche betrieblichen Organisationseinheit(en) der einzusetzende Wahlvorstand bestellt werden soll. Dies zu klären ist vielmehr Aufgabe des eingesetzten Wahlvorstands.

  • IWW

    § 4 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § ... 17 Abs. 4 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 87 Abs. 2 S. 1, § 66 Abs. 1 S. 1, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 594 ZPO, § 89 Abs. 2 S. 2 ArbGG, § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 17 Abs. 1 BetrVG, § 1 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 18 Absatz 2 BetrVG, §§ 92 Abs. 1, 72 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 17 Absatz 4
    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Auszug aus LAG Hessen, 30.09.2019 - 16 TaBV 95/19
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (Bundesarbeitsgericht 30. Oktober 2012 -1 ABR 64/11- Rn. 11; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 64, 66).
  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    Auszug aus LAG Hessen, 30.09.2019 - 16 TaBV 95/19
    Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 17 Abs. 4 BetrVG bestehen nicht, wie das Arbeitsgericht zu Recht angenommen hat (Bundesarbeitsgericht 20. Februar 2019 - 7 ABR 40/17 - Rn. 43ff).
  • BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 64/11

    Unzulässige Beschwerde

    Auszug aus LAG Hessen, 30.09.2019 - 16 TaBV 95/19
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Beschwerdeführer die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (Bundesarbeitsgericht 30. Oktober 2012 -1 ABR 64/11- Rn. 11; 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 64, 66).
  • LAG Nürnberg, 08.02.2011 - 6 TaBVGa 17/10

    Beschlussverfahren - Einstweilige Verfügung - Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Hessen, 30.09.2019 - 16 TaBV 95/19
    Diese Festlegung, für welchen "Wahlbereich" der Betriebsrat zu wählen ist, steht nach der gesetzlichen Konzeption zunächst dem Wahlvorstand in eigener Verantwortung zu (LAG Nürnberg 8. Februar 2011 - 6 TaBVGa 17/10-Rn. 50).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 TaBV 20/21

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands durch das Gericht - Erfordernis

    Es handelt sich hierbei um eine Frage der ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratswahl, die sich erst nach erfolgter gerichtlicher Einsetzung des Wahlvorstands für diesen stellt (LAG Nürnberg, Beschluss vom 08. Februar 2011 - 6 TaBVGa 17/10 -Rn. 50, zitiert nach juris, ebenso im Folgenden; Hessisches LAG, Beschluss vom 30. September 2019 - 16 TaBV 95/19 -, Rn. 28).
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